Die meisten werden es sicher schon aus den Medien erfahren haben: dem 9. Oktober 2025 gelten neue regulatorische Vorgaben für SEPA-Überweisungen und ähnliche Geschäftsvorfälle wie z.B. Daueraufträge. Diese treten nach einer Übergangsfrist zum 9. Oktober vollends in Kraft. Sie sehen vor, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger mit den bei der Bank gespeicherten Empfängerdaten abgeglichen werden müssen (Verification of Payee - kurz "VOP"). Abgeglichen werden der Name des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin und die IBAN. Manche Banken haben die Empfängerprüfung seit diesem Wochenende aktiv - mit dem Resultat, dass Überweisungen mit älterer Software nicht mehr möglich sind. 

Mit der Regelung kommt nämlich eine umfangreiche Erweiterung der Schnittstellen bzw. des FinTS-Verfahrens einher, und die muss in bestehende Software, wie z.B. Pecunia, eingebaut werden. Pecunia stellt mit dem aktuellen Release 2.2.0 diese Funktionen bereit.

Allerdings wird es erfahrungsgemäß am Anfang holpern. Das liegt nicht unbedingt an Pecunia, sondern vor allem daran, dass das Verfahren brandneu ist und es nicht von allen Banken vollumfänglich unterstützt wird. Softwarefehler und Inkompatibilitäten auf Seiten der Banken sind auch zu erwarten. Natürlich kann ich auch nicht ausschließen, dass in Pecunia noch das ein- oder andere Problem auftaucht. Meine bisherigen Tests funktionierten aber. Es ist eher so, dass die Empfängerprüfung eine Fehlermeldung bringt, weil Empfängerbanken das Protokoll noch nicht unterstützen.

Bei Unstimmigkeiten bei der Empfängerprüfung gibt Pecunia ein entsprechendes Protokoll aus und Sie können den Auftrag abbrechen. Bei einem "Close Match", d.h. der Empfängername stimmt fast überein, fehlt derzeit noch die Option, den korrekten Namen auf Wunsch in die Überweisung zu übernehmen, das kommt in der nächsten Version.

In Entwicklung ist auch die Unterstützung von Echtzeitüberweisungen. Auch hier sind größere Änderungen erforderlich, aber ich hoffe, dass es in der nächsten oder übernächsten Version soweit ist.